Kassen bezahlen seit 1.11.2013 mehr für Hörgeräte
<Neustrelitz und Waren/M., Dezember 2013> Die Krankenkassen haben endlich den gerichtlich festgestellten Leistungsanspruch an eine moderne Hörgeräte-Versorgung anerkannt und dementsprechend höhere Festbeträge festgesetzt. Neue Verträge mit den Krankenkassen ermöglichen den Versicherten günstigeren Hörgerätekauf. Hieraus ergeben sich große Chancen für viele Schwerhörige.
Viele Menschen – besonders viele Ältere – wissen seit Jahren, daß sie nicht mehr optimal hören und verstehen können. Oftmals führt das zur Vereinsamung bzw. zu häufigen Unstimmigkeiten in der Familie. In der Fachwelt bekannte Statistiken zeigen, daß durchschnittlich 7 – 12 Jahre vergehen, ehe ein behandlungswürdiger Hörverlust durch Hörgeräte ausgeglichen wird. Dies sind verlorene Jahre bzgl. entgangener Lebensfreude und einer umfassenden Gesundheitsvorsorge die auch das Gehör umfaßt. Denn es ist bekannt, daß das Verstehvermögen durch eine unbehandelte Hörminderung schneller nachläßt.
Nun gibt es etliche Gründe, warum die meisten Hörgeräte erst angeschafft werden, wenn es ohne überhaupt nicht mehr geht. Einer davon ist sicher die Kostenseite. Die bis Oktober 2013 gültigen Festbeträge stammten vom Betrag her noch aus dem letzten Jahrtausend und widerspiegelten in keiner Weise die enorme technische Entwicklung bei Hörgeräten. Somit war es Realität, daß jeder, der mit einem modernen Hörgerät wirklich wieder gut verstehen wollte, neben der Kostenübernahme durch seine Krankenkasse eine mitunter nicht unerhebliche Eigenleistung aufbringen mußte.
Diese Widersprüche zwischen Leistungspflicht und deutlich zu geringer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen führten oft zu persönlichen Härten für die Betroffenen. Mitunter wurden dann auch Sozialgerichte angerufen. Aber zumeist wohl die Anschaffung von Hörgeräten eben verschoben oder überhaupt nicht in Angriff genommen.
Seit Juli 2013 gibt es aber neue gesetzliche Festbeträge, die am 1.11.2013 in Kraft traten. Infolge dessen haben die Krankenkassen im Oktober und November neue Verträge mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker abgeschlossen, die eine um ca. 300 Euro höhere Kostenübernahme pro Ohr regeln. Diese Erhöhung verringert bei einer Anschaffung hochwertiger Hörsysteme in gleichem Maße den Eigenanteil des Betroffenen.
In unseren Fachgeschäften in Neustrelitz und Waren/M. kann jeder Interessent sein Gehör kostenlos überprüfen und sich unverbindlich beraten lassen.