Vier Jahre hat es gedauert, bis die Krankenkassen endlich den gerichtlich festgestellten Leistungsanspruch an eine moderne Hörgeräte-Versorgung anerkannt und dementsprechend höhere Festbeträge festgesetzt haben. Gutes Verstehen ist somit nicht mehr eine Frage des Geldbeutels. Hieraus ergeben sich große Chancen für viele Schwerhörige.
Die allseits in der Branche bekannten Statistiken belegen, daß nur jeder Dritte, der ein Hörproblem hat, sich Hörgeräte anschafft. Und vor der Anschaffung verstreichen zumeist 7 bis 12 Jahre.
Ob bei Kindern und Jugendlichen oder bei Erwachsenen – ein funktionstüchtiges Hörvermögen sorgt dafür, dass wir tagtäglich unzählige Informationen aufnehmen und verarbeiten können. Wer jedoch Schwierigkeiten beim Hören oder beim Verstehen gesprochener Worte hat, dem gehen wichtige Informationen verloren. Mit der Zeit werden Worte mehr und mehr vergessen und verlernt; je länger dieser Prozess anhält, desto schwieriger ist es, die entstandenen Gedächtnislücken wieder auszugleichen. Wissenschaftliche Studien belegen sogar höhere Risiken einer Alzheimer-Erkrankung für diejenigen, die nichts gegen die natürliche Alterung ihres Hörvermögens unternehmen.
Die enorme Bedeutung, die ein intakter Hörsinn für unsere Fähigkeit zu Lernen hat, wird immer noch unterschätzt. Bei einer Umfrage, die das forsa-Institut im Auftrag der führenden Akustikergemeinschaft HÖREX mit mehr als 1.500 Probanden durchführte, lebten 60 Prozent der Studien-Teilnehmer, die bis zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keine Hörgeräte trugen, 3 – 4 Jahre und länger mit bewusst wahrgenommenen Schwierigkeiten beim Sprachverstehen. Jeder Fünfte hatte diese Probleme sogar länger als zehn Jahre. Und nur jeder zehnte Befragte, der zuvor noch keine Erfahrungen mit Hörgeräten hatte, fand innerhalb der ersten zwölf Monate, in denen Probleme auftraten, den Weg zum Hörakustiker.
Nun gibt es etliche Gründe, warum die meisten Hörgeräte erst angeschafft werden, wenn es ohne überhaupt nicht mehr geht. Einer davon ist sicher die Kostenseite. Die bisher gültigen Festbeträge stammen vom Betrag her noch aus dem letzten Jahrtausend und widerspiegelten in keiner Weise die enorme technische Entwicklung bei Hörgeräten. Somit war es Realität, daß jeder, der mit einem modernen Hörgerät wirklich wieder gut verstehen wollte, neben der Kostenübernahme durch seine Krankenkasse eine mitunter nicht unerhebliche Eigenleistung aufbringen mußte. Diese Widersprüche zwischen Leistungspflicht und deutlich zu geringer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen führten oft zu persönlichen Härten für die Betroffenen. Mitunter wurden dann auch Sozialgerichte angerufen. Aber zumeist wohl die Anschaffung von Hörgeräten eben verschoben oder überhaupt nicht in Angriff genommen.
Seit Juli 2013 gibt es aber neue gesetzliche Festbeträge, die am 1.11.2013 in Kraft treten. Diese sind etwa doppelt so hoch wie die bisherigen und ermöglichen die Finanzierung von modernen, volldigitalen Högeräten, mit denen dann im normalen Alltag auch gut verstanden werden kann. Somit kann jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse davon ausgehen, daß es von seinem Akustiker gute Hörgeräte ohne Aufpreis erhalten kann.
In unseren Fachgeschäften in Neustrelitz und Waren/M. kann jeder Interessent sein Gehör kostenlos überprüfen und sich unverbindlich beraten lassen.