Krankenkassen in Deutschland bezuschussen Hörgeräteversorgungen. Die gesetzlichen Kassen machen das i.d.R. mit sogenannten Festbeträgen, d.h. die Kasse zahlt einen festen Betrag. Ist die vom Versicherten gewünschte Versorgung teurer, muß er für die Mehrkosten aufkommen.

Aufgrund der Tatsache, daß die modernsten Geräte meist nicht nur wesentlich bessere Hörergebnisse bewirken sondern auch zwangsläufig teilweise deutlich über den Festbeträgen liegen, ergeben sich häufig recht hohe finanzielle Belastungen. Deshalb sind die Festbeträge seit Einführung umstritten. Ein recht neues Modell einiger Kassen umfaßt in einem festen Betrag auch noch die Nachsorge und den Service (sogenannte Pauschalverträge).

Private Kassen haben meist ganz verschiedene Tarife, in denen die Kostenübernahme geregelt ist. Die Lage ist also reichlich unübersichtlich. Wir empfehlen eine Beratung bei Krankenkasse und Akustiker.

Neu: Etliche Krankenkassen verzichten bei wiederholter Anschaffung eines Hörgerätes auf ein fachärztliches Rezept. Das erleichtert in manchen Fällen die Anschaffung erheblich. Ob das für Sie hilfreich ist, können wir in einem vertrauensvollen Gespräch klären. Manchmal ist es aus medizinischen Gründen sinnvoll im Rahmen einer Neuanschaffung eines Hörgerätes trotzdem auch einen HNO-Arzt zu Rate zu ziehen.