Hörgeräteversorgung auch ohne privaten Eigenanteil

Hörgeräteversorgung umfaßt viel mehr als nur die Lieferung eines oder zweier Hörgeräte(s). Jede Hörstörung ist verschieden und wird noch dazu individuell sehr unterschiedlich empfunden. Ebenso ist der Hörbedarf individuell sehr verschieden. Da gibt es den neugierigen Menschenschlag, der möglichst alles mitbekommen will und dann wiederum in sich ruhende Typen, denen ihre Ruhe wichtiger ist.

Wir befassen uns deshalb nicht nur mit den Ohren, sondern sehr ausführlich mit dem ganzen Menschen auch in Bezug auf sein Umfeld. Und da die meisten ja leider erst etliche Jahre verstreichen lassen, bis sie den Weg zu uns finden (Statistiken belegen 7 – 12 Jahre Verzögerung vom Beginn der Bedürftigkeit), gibt´s da teilweise allerhand aufzuarbeiten.

Dies und die vielfältigen technischen Abläufe bedingen eine zeitlich recht aufwendige Arbeit mit dem Hörgeschädigten. Daß dies gewisse unvermeidbare Kosten mit sich bringt, versteht jeder, der sich schon einmal mit dem Stundensatz seiner Autowerkstatt befaßt hat. Trotzdem sind alle Akustiker verpflichtet, für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auch Hörgeräteversorgungen zum Festbetrag, d.h. ohne privaten Eigenanteil anzubieten. Allerdings sollte jetzt schon klar werden, daß es sich hierbei nur um eine Basisversorgung handeln kann, die meistens die vielfältigen Bedürfnisse an gutes und angenehmes Hören und Verstehen nicht befriedigen kann.